e-Rezept


... eRezept - Änderungen ab dem 1.1.2024

eRezepte - wichtige Informationen:


Ab dem 1.1.2024 wurden bei allen gesetzlichen Krankenkassen die bisherigen bekannten „rosa“ Rezepte abgeschafft.


Jetzt übermittelt die Arztpraxis Ihre ärztliche Verordnung elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse.


In der Arztpraxis reicht uns bei Medikamentenbestellung eine eMail oder ein angekreuztes Wiederbestellformular.


In der Arztpraxis wird Ihr eRezept bearbeitet und an Ihre Krankenkasse übermittelt

OHNE dass Sie in die Praxis kommen müssen.

 

In der Praxis muss Ihre Krankenversichertenkarte NICHT erneut eingelesen werden
(soweit im aktuellen Quartal bereits Ihre Krankenversicherungskarte eingelesen wurde).


In Ihrer Apotheke können Sie am nächsten Arbeitstag Ihre Medikamente mit Ihrer Krankenversicherungskarte abholen

In der Apotheke muss dabei Ihre Krankenversichertenkarte als „Ausweis“ IMMER eingelesen werden; diese dient als „Schlüssel“ für die Übermittlung Ihrer Verordnungen.


Alle Apotheken haben Zugriff auf Ihre Verordnungen (in Verbindung mit Ihrer Krankenversichertenkarte):

Ihre jeweilige Apotheke ruft Ihre Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse elektronisch ab.


Bei defekter Krankenversichertenkarte können wir ersatzweise einen „QR-Code“ ausdrucken, dieser dient als „Ersatzschlüssel“ für die Apotheke, um Ihre Verordnung bei Ihrer Krankenkasse abzurufen. 

(Auf diesem QR-Code sind Ihre Medikamente NICHT gespeichert. Die Vorlage des QR-Codes beschleunigt NICHT die elektronische Signierung / Verschlüsselung und beschleunigt NICHT die Übermittlung an Ihre Krankenkasse und Abrufbarkeit durch Ihre Apotheke)


Privat-Rezepte und BTM-Rezepte werden weiter wie gewohnt ausgedruckt.

(Diese können NICHT als eRezept übermittelt werden)


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